Musik-GebührenGebühren für den Instrumental- und Gesangsunterricht pro Semester

Anzahl der Schüler wöchentl. x 30 Min wöchentl. x 45 Min

1 (Einzel)

12 x 70,00 € / Jahr

12 x 105,00 € / Jahr

Geschäftsbedingungen für den Instrumental- und Gesangsunterricht

1. Unterrichtsdauer pro Woche: 1 x 30 Minuten / 1 x 45 Minuten (außer in den Schulferien)

2. Anmeldungen: Neuanmeldungen werden gleitend entgegengenommen (wenn Plätze frei sind), für sie gilt eine 4-wöchige Probezeit

3. Dauer/Kündigung: Der Unterricht ist auf ein Schuljahr geplant und bedarf einer Kündigung bis 31.Juli zum 31. August falls der Unterricht beendet werden soll. Ansonsten verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um 1 Jahr. Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle der vhs Altomünster gesandt werden, eine Abmeldung beim Musiklehrer genügt nicht.

6. Bei Wechsel der Lehrkraft oder Gebührenänderung gilt erneut eine 4-wöchige Probezeit.

7. Die Lehrkraft erteilt den Unterricht unter Betrachtung der anerkannten Grundsätze einer fortschrittlichen Musikerziehung.

8. Stundenausfall: Für vom Teilnehmer abgesagte oder versäumte Lektionen ist eine Lehrkraft nicht ersatzpflichtig (§615BGB); sie können von der Teilnehmergebühr nicht abgezogen werden.                                                                     Durch Krankheit des Dozenten ausgefallene Stunden werden nachgeholt.                                                                            Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers entfällt die Teilnehmergebühr nach Ablauf von 4 Wochen.

Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


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